Prof. Dr. Jan Viebig CIO ODDO BHF SE
Nach der vorgezogenen Wahl am 23. Februar 2025 werden CDU und CSU voraussichtlich die stärkste Fraktion im Bundestag stellen. Die Union liegt nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa vom Anfang der Woche aktuell bei 32 Prozent. Zweitstärkste Partei wäre demnach die AfD mit 19 Prozent, gefolgt von der SPD mit 15 Prozent und den Grünen mit 10 Prozent. Damit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Kanzlerkandidat der Union, Friedrich Merz, die nächste Bundesregierung führen wird. Offen ist allerdings, ob es für eine Koalition mit der SPD reicht oder ob er eine dritte Partei einbinden muss. Sicher ist nur: Mit Merz tritt ein aussichtsreicher Kanzlerkandidat an, der seinen Wahlkampf stark auf die Wirtschaft ausrichtet.
Die größte Überschneidung hat das Wirtschaftsprogramm der CDU mit dem Papier, das FDP-Chef Christian Lindner kurz vor dem Bruch der Ampelkoalition unter dem Titel „Wirtschaftswende Deutschland: Konzept für Wachstum und Generationengerechtigkeit“ vorgelegt hat. Allerdings ist ungewiss, ob die FDP überhaupt die Fünf-Prozent-Hürde nehmen und im nächsten Bundestag vertreten sein wird. Im Februar 2024 hatte Merz ein „Reformprogramm für die Wirtschaft“ vorgelegt, das der Geschäftsführer der CDU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frey, damals so zusammengefasst hatte: „Wir brauchen eine aktivierende Wirtschaftspolitik“.[1]
Weit oben steht in diesem Programm – wie in Lindners Papier – die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Er liegt aktuell bei 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Der „Soli“ wurde im Jahr 1995 eingeführt, um die Angleichung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in Ostdeutschland an die in Westdeutschland zu finanzieren. Ursprünglich mussten ihn alle Steuerpflichtigen entrichten, seit 2021 nur noch Steuerpflichtige mit einem jährlichen Einkommen von mehr als rund 85.000 Euro brutto sowie Unternehmen. Gegen den „Soli“, der nur noch rund 10 Prozent der Steuerpflichtigen aufgebürdet ist, hängt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Sollte der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden, fehlen im Bundeshaushalt rund 12 Milliarden Euro jährlich – unter der Annahme, dass die Bundesregierung vergangene Solidaritätszuschläge nicht zurückzahlen muss. Zusätzlich will die Union – wie auch die FDP – die Körperschaftsteuer senken. Aktuell liegt der Steuersatz bei 15 Prozent des zu versteuernden Jahreseinkommens juristischer Personen, in erster Linie sind dies Unternehmen. Auf die ermittelte Steuerschuld erhebt das Finanzamt zusätzlich den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. In den ersten acht Monaten 2024 hat der Bund 196,3 Milliarden Euro Lohn- und Einkommensteuer eingenommen und 19,8 Milliarden Euro Körperschaftsteuer. Das waren 48,1 Prozent der Gemeinschaftssteuern des Bundes. Zur Steuerbelastung der Unternehmen kommt die Gewerbesteuer hinzu, die die Kommunen erheben. Mit Einnahmen in Höhe von 75,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 ist die finanzielle Bedeutung der Gewerbesteuer deutlich höher als die der Körperschaftsteuer.
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